
Vodafone- und Telekom-Kunden stehen vor drastischen Veränderungen.Bild: dpa / Federico Gambarini
Digital
Seit 2016 gilt innerhalb der Europäischen Union die Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität. Seither sind Internetprovider gesetzlich dazu verpflichtet, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Dem sind die Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone in der Vergangenheit jedoch nicht nachgekommen – und werden nun zur Rechenschaft gezogen.
Trotz dieser Regelung galten die sogenannten „Preisdiskriminierungspraktiken“ weiter. Ab dem 1. April 2023 soll damit endgültig Schluss sein.
Die Angebote verletzen die Netzneutralität
Zero-Rating-Angebote ermöglichen Kunden bestimmte Online-Dienste ohne Reduzierung des Datenvolumens aus dem bestehenden Vertrag zu nutzen. Je nach Vertrag können Sie Spotify, Netflix oder Instagram nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass die mobilen Daten für die anderen Mobilfunkdienste nicht mehr ausreichen.
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Diese Praxis ist jedoch seit März 2022 verboten, weil sie gegen die Netzneutralität verstößt und die Rechte und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher untergräbt, so der „Ver Verbraucherzentrale Bundesverband“ (VZBV). Dort sagt er:
„Wenn Kunden also Online-Dienste nutzen, ohne ihr monatliches Datenvolumen zu reduzieren, werden Non-Opt-In-Daten benachteiligt.“
Seit 2017 fordert der VZBV ein Verbot von steuerfreien Produkten.
Zero-Rating-Angebote verstoßen gegen EU-Recht
Nachdem der VZBV wegen bestimmter Aspekte seines Reisepasses ein Verfahren gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone eröffnet hatte, verwies ihn das Berufungsgericht an den Europäischen Gerichtshof. Im September 2021 entschied es, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich gegen Netzneutralitätsregeln und damit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Daraufhin verbot die Bundesnetzagentur im April 2022 endgültig deren Vermarktung – garantierte den betroffenen Anbietern aber eine lange Übergangsfrist, um ihre Tarife zu ändern. Diese Zeit ist nun zu Ende.
Auch die Telekom ist von dem Urteil betroffen. Bild: Geisler-Fotopress / Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
Ab Juli 2022 darf Neukunden eine solche Gebühr nicht mehr angeboten werden und ab dem 31. März 2023 können auch Bestandskunden die Funktion nicht mehr nutzen. Vodafone Pass-Verträge und die entsprechende Stream On-Telekommunikation werden am 1. April 2023 umgestellt.
Die Telekom hat bereits angekündigt, ihren Kunden zwischen dem 1. April und dem 31. Mai 2023 eine einmalige Flatrate für 90 Tage anzubieten. Vodafone-Kunden können sich ab April jeden Monat über ein dauerhaftes zusätzliches Datenvolumen freuen. Die Höhe ist jedoch noch unbekannt.
Netzbetreiber kritisieren die neue Regelung
Wenig überraschend kritisieren die Netzbetreiber Telekom und Vodafone die Einrichtung von Zero-Rating-Angeboten auf ihren Websites. Bisher waren Zero-Rating-Angebote eine gewinnbringende Option, um Ihre Vertragsperformance zu optimieren. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch davor, dass die Tarifoption nur vordergründige Vorteile bietet. Das sagt der VZBV:
„Oft führten Zero-Tarif-Angebote dazu, dass das Datenvolumen der Internettarife von vornherein begrenzt war. Wollte man zusätzliche Datenkontingente nutzen, war dies meist nur zu höheren Preisen möglich.“
Langfristig erwartet die Kundenberatungsstelle eine verbesserte Ausgangslage für die Kunden. Künftig könnten Anbieter generell größere Datenvolumina oder günstigere Flatrate-Tarife für den Mobilfunk anbieten und damit den Wettbewerb am Markt beleben – das ist die Hoffnung des VZBV.
Die gemeinsame Zeit von Rewe und Payback ist zu Ende. Das Bonusprogramm arbeitet seit 2014 mit dem Supermarkt und seit 2016 mit dem Discounter Penny zusammen. Bisher konnten Kunden mit jedem Euro Punkte sammeln und diese dann entweder gegen Prämien eintauschen – oder sogar den nächsten Einkauf damit bezahlen.