
München (ots) – Die Fortführung des kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen „Margenfinanzierungsinstruments“ zur Stabilisierung der Energiemärkte ist einerseits zu begrüßen, andererseits aber teilweise weitgehend wirkungslos für Energiehändler, Stadtwerke und regionalen Anbietern. Das Ziel, den im Energiehandel tätigen Unternehmen angesichts stark schwankender Preise eine ausreichende Bonität zu verschaffen, wird nach Einschätzung der Thüga, dem bundesweit größten kommunalen Verbund von Stadtwerken und Regionalversorgern, leider nicht erreicht.
„Aktuell sinkende Großhandelspreise für Energie geben der Politik ein falsches Sicherheitsgefühl. Stadtwerke können die gleichzeitig steigenden Sicherheitsanforderungen der Vorlieferanten nicht mehr ohne zusätzliche Sicherheiten oder längere Garantien bewältigen“, warnt Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft. .
Als die Preise auf den Energiemärkten infolge des Ukraine-Krieges stark anstiegen, mussten Händler und Stadtwerke die steigenden Kontrahentenrisiken ihrer Vorlieferanten tragen. Bei den derzeit sinkenden Marktpreisen kehrt sich die Situation um: Nun müssen die Vorlieferanten die steigenden Kontrahentenrisiken tatsächlich tragen. Die Vorlieferanten versuchen jedoch, ihr eigenes Risiko zu begrenzen, indem sie ihren Kunden, den Stadtwerken, individuelle Kreditlinien einräumen und bei Erreichen der Kreditlinien zusätzliche Sicherheiten verlangen. Dies macht den Beschaffungsmarkt für Stadtwerke äußerst schwierig, da bestehende Kreditlinien aufgrund stark gefallener Marktpreise selbst für Kunden mit guter Bonität kaum ausreichen.
„Hier sollte die Bundesregierung schnellstmöglich nachbessern: Das bestehende „Margenfinanzierungsinstrument“ soll nicht auf Börsenverkaufsgeschäfte beschränkt bleiben, sondern allen Energieunternehmen – auch Stadtwerken – unabhängig von Größe und Eigentümerstruktur zugänglich sein Neben der Finanzierung von reinen Börsenwertpapieren müssen auch Sicherheitsanforderungen, der Kassaerwerb und der bilaterale Handel (OTC) berücksichtigt werden“, sagt Thüga-Chef Michael Riechel. „Schließlich stellt sich die Frage, warum verstaatlichte Vorlieferanten ihre kommunalen Kunden, etwa Stadtwerke, aufgrund starrer Risikomanagementregeln praktisch vom Markt ausschließen. fortsetzen
Darauf hatten die kommunalen Partner der Thüga bereits im November 2022 die Politik aufmerksam gemacht und Vorschläge gemacht, wie die Hemmnisse für Stadtwerke beim Zugang zum „Spielraum des Finanzierungsinstruments“ schnell und einfach beseitigt werden können (vgl. Handlungsempfehlungen und Lösungen der Task Force Political Decision Making des Beirats der Thüga Aktiengesellschaft (https://thuega-cdn-copy.s3.eu-central-1.amazonaws.com/Thuega/documents/221101_Thuega_Positionspapier_Liquiditaetsinstrumente.pdf)). „Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Vorschläge ernsthaft prüft und entsprechend umsetzt“, fordert Michael Riechel.
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