Erst die Hälfte der Grundsteuer-Erklärungen abgegeben | hessenschau.de

Die Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Hessen müssen bis Ende Januar Angaben zu ihrem Eigentum machen – denn die Grundsteuer wird neu berechnet. Aber fast die Hälfte der Betroffenen hat sich noch nicht darum gekümmert.

Von
Marcel Sommer

Rund vier Wochen vor Ablauf der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung hat nur etwa die Hälfte (51,4 Prozent) der Grundstückseigentümer in Hessen die geforderten Angaben gemacht. Das Finanzministerium teilte Anfang des Jahres in einem Zwischenbericht mit, dass bislang rund 1,5 Millionen Erklärungen eingegangen seien.

Mehr als 90 Prozent der Abrechnungen erfolgten – wie gesetzlich vorgeschrieben – online. Die Erklärung kann nur in Ausnahmefällen in Papierform abgegeben werden. Die Einreichungsfrist endete ursprünglich am 31. Oktober 2022, wurde dann aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert erweitert.

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Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Immobilien anhand von Eigentümerinformationen neu bewertet werden. In Hessen betrifft dies rund 2,8 Millionen Grundstücke und Eigentumswohnungen.

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Hofheim mit dem höchsten Anteil an getätigten Aussagen

Wohneigentümer im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Hofheim (Main-Taunus) mit 57,3 Prozent, Darmstadt mit 56,6 Prozent und Rheingau-Taunus mit 55,9 Prozent sind die Profis bei der Grundsteuererklärung.

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Schlusslicht des Rankings sind die Finanzämter Alsfeld-Lauterbach (Vogelsberg), Korbach-Frankenberg und Nidda (Wetterau) – alle mit 46,4 Prozent der abgegebenen Erklärungen.

Mehr Personal für den Endspurt erwartet

Diese Renditen überraschen die Finanzämter nicht. „Wir kennen das Verhalten aus vielen Fristenproblemen: Viele geben ihre Erklärung erst ab, wenn das Fristende absehbar ist“, sagte Jürgen Roßberg, Präsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Nun wird mit einer deutlichen Steuererhöhung gerechnet. Darauf ist auch die hessische Finanzverwaltung vorbereitet.

„Wir stellen mehr Personal für unsere Grundsteuerämter in den Finanzämtern ein“, kündigte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) an: Es seien 120 Mitarbeiter, die Hälfte davon in Festanstellung.

Viele Fragen in den Finanzämtern

Hessischer Wohneigentümer haben offenbar großen Bedarf an grundsteuerlicher Beratung: Die Finanzämter zählten bis Jahresende insgesamt rund 500.000 Anrufe mit Fragen. Das Servicetelefon Grundsteuer der Landesregierung (0800 522 533 5) hat seit Juli 95.000 Anrufe erhalten.

Das Schatzamt stellt auf der Website zur Verfügung grundsteuer.hessen.de detaillierte Anweisungen zur Abgabe der Erklärung.

Digitale Zustellung als Barriere

Die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund fordert Grundstückseigentümer auf, ihre Erklärungen schnellstmöglich abzugeben. „Jetzt wird es strenger“, sagte die Rechtsberaterin des Vereins, Nicole Merta, gegenüber hr. Wer noch keinen digitalen Zugang zu Elster hat, sollte zusätzliche Zeit für die Zusendung der Zugangscodes einplanen.

Die Pflicht zur digitalen Abgabe der Erklärung sei vor allem für ältere Hausbesitzer ein Hindernis, berichtet Merta. Wer dies nicht kann, kann in Ausnahmefällen die Erklärung auf Papier abgeben. „Dafür benötigen Sie einen sogenannten Härtefallantrag, den Sie beim Finanzamt stellen müssen“, sagt der Rechtsberater.

Messen Sie im Zweifelsfall die Wohnfläche selbst aus

Die größte Herausforderung für Hausbesitzer sei die Angabe der Wohnfläche, erklärt Merta: „Das kann ganz schön schwierig werden, wenn der Eigentümer keine Kauf- oder Bauunterlagen mehr vorliegen hat.“ Im Zweifelsfall sollten Sie mit einem Zollstock nachmessen.

Bei Versäumen der Abgabefrist am 31. Januar wird eine Verspätungsgebühr von 25 Euro pro angefangenem Monat fällig. Merta warnt davor, dass eine ordentliche Summe anfallen kann, wenn die Erklärung noch nicht erfolgt ist.

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Professionelle Hilfe mit Erklärung

Steuerberater bieten Unterstützung bei der Grundsteuererklärung. Je nach Wert der Immobilie müssen Sie mit Gebühren zwischen 150 und 400 Euro rechnen, erklärt Hartmut Rupprich, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen.

Das erspart den Eigentümern aber nicht die Vermessung der Immobilie, sagt Rupprich: „Wir Steuerberater kennen die Wohnfläche unserer Mandanten nicht – die müssen sie selbst ermitteln.“

Steuerberater rechnen mit Ansturm

Allerdings: Zum Ende der Vorlagefrist rechnet auch die Steuerberaterkammer mit einem großen Ansturm. „Ich denke, die Belastung der Kanzleien wird so groß sein, dass es für Mandanten schwierig wird, jemanden zu finden“, sagt Rupprich.

Doch Panik in letzter Minute bei der Grundsteuererklärung ist nach wie vor unangebracht, sowohl nach Ansicht des Verbandes Haus & Grund als auch der Steuerberaterkammer. „Es mag streng sein, aber es ist machbar“, sagt die Anwältin des Vereins Merta.

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